Fav Atelier

Aylin Gabrica

Marienplatz 9

85055 Ingolstadt

hello@fav-atelier.de

AGB Mietstudio - Fav Atelier

1.Geltungsbereich

Die Allgemeinen Mietbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Fav Atelier/Aylin Gabrica (im Folgenden „Vermieter“ genannt) gültig. Der Mieter nutzt die Räumlichkeiten des Mietstudios auf eigenes Risiko.

Der Mieter muss zudem jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigenes Risiko nutzen.

Der Vermieter arbeitet nur nach den folgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters sind ungültig, und der Vermieter muss ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.Mietgegenstand, Dauer & Preis

Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. die aktuellste Preisliste, die unter www.fav-atelier.de breitgestellt ist.

Die Miete enthält die Nutzung des gesamten Ateliers (Strom/Wasser, Kaffee/ Tee, Softboxen, Kamera/Handystativ, rollbarer Hintergrund, Endreinigung bei Normalverschmutzung. Kommerzielle Nutzung ist im Preis enthalten.

Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment (z.b. Hintergrundrollen, Dauerlicht etc.) können zur Ateliermiete dazu gebucht werden. Nachträglich genutztes Equipment wird am Ende der Mietzeit abgerechnet.

Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Mieter verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die vereinbarte

Mietdauer wird nachkalkuliert und ist nur möglich, wenn die nachfolgende Einheit nicht gebucht ist. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime Zuschlag 69€ je angefangene Stunde abgerechnet. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer um mehr als 15 Minuten wird automatisch die nächste halbe Stunde berechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten Innenhof & Feld ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (teils mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.

3. Stornobedingungen

Die Buchung kann bis zu 7 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Anderenfalls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet.

4.Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind abzugsfrei sofort ab Rechnungsdatum auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.

Wenn der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, muss er zusätzlich zum geschuldeten Betrag 9% Zinsen pro Jahr über dem Diskontsatz der Landeszentralbank und eine Überziehungsprovision von 0,25% pro Monat ab dem Fälligkeitstag zahlen. Der Vermieter behält sich weitere Rechte bei Zahlungsverzug vor. Der Mieter kann keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend machen. Der Vermieter behält sich vor, bei ausbleibenden Zahlungen ein Mahnverfahren einzuleiten.

Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.

Ab 10 Personen werden Sonderpreise vereinbart.

5.Zustand der Räumlichkeiten

Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.

Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.

Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei starker Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 50,- € (inkl. MwSt.) verrechnen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.

7. Haftung

Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.

Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

8.Sonstiges

In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist draußen erlaubt vor dem Eingang. Pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.

9.Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen

Bei Verstößen des Mieters gegen diese Regeln, Verhaltensrichtlinien oder geltende Gesetze, bei unsachgemäßem Umgang mit der Studioausstattung oder bei untragbarem Verhalten, kann die Anmietung jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall erhält der Mieter die Mietgebühr (gegebenenfalls anteilig) zurück und muss zusammen mit seinen Gästen, Mitarbeitern und Modellen das Mietstudio sofort verlassen. Schadensersatzansprüche des Mieters werden in einem solchen Fall ausgeschlossen.

10. Recht

Alle mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Eine Bestätigung per E- Mail ist ausreichend.

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, bleibt der Rest des Vertrages gültig. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Stand: August 2024